Unterrichtung § 34 a GewO
Um im Wachgewerbe tätig zu sein, muss mindestens das IHK-Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO abgelegt werden.
SKU-1 Unterrichtung nach § 34 a GewO
SKU-
AZAV-FbW-10136-1776
Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Gewerberecht; Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes; Bürgerliches Gesetzbuch; Straf- und Verfahrensrecht; Umgang mit Waffen (Theorie); Unfallverhütungsvorschriften; Umgang mit Menschen; Grundzüge der Sicherheitstechnik (Prüfungsfelder Bundeseinheitlicher Rahmenstoffplan)
470,00 € (incl. Prüfungsgebühren)
Teilnahmezertifikat mit Unterrichtungsnachweis
Die Annahme von Bildungsgutscheinen ist möglich.
SKU-1 Schulungstermine - 2024
Zeiten: 08:00 – 15:30 Uhr
Anmeldeschluss
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Beginn
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Ende
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04.11.2024
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18.11.2024
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22.11.2024
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SKU-1 Schulungstermine - 2025
Zeiten: 08:00 – 15:30 Uhr
Anmeldeschluss
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Beginn
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Ende
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06.01.2025
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20.01.2025
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24.01.2025
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03.03.2025
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17.03.2025
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21.03.2025
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28.04.2025
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12.05.2025
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16.05.2025
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07.07.2025
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21.07.2025
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25.07.2025
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02.09.2025
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22.09.2025
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26.09.2025
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03.11.2025
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17.11.2025
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21.11.2025
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Unterrichtung § 34 a GewO
Die Unterrichtung § 34 a GewO erfolgt im Präsenzunterricht. Sie werden mit den fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie den notwendigen Rechtsvorschriften vertraut gemacht. Dabei konzentriert sich der Unterricht auf die Vorschriften, die in der späteren Bewachungstätigkeit im Vordergrund stehen.
Sie müssen sich der Unterrichtung unterziehen, wenn Sie als Arbeitnehmer in einem Bewachungsunternehmen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden.