Lehrgänge für die Verantwortliche Schießstandaufsicht
Verantwortliche Aufsichtsperson (Schießstand)
Um als Schütze selbstständig ohne Aufsicht auf einer Schießstätte schießen zu dürfen, benötigen Sie eine Qualifizierung als „verantwortliche Aufsichtsperson (Standaufsicht)“. Ebenso wird diese Qualifizierung benötigt, um ein Schießen mit anderen Schützen als verantwortliche Person leiten zu dürfen.
VA-1 Verantwortliche Aufsichtsperson
VA-1 Verantwortliche Aufsichtsperson / Standaufsicht §27WaffG / §10, §11 AWaffV
– Rechtsgrundlagen
– Voraussetzungen an die Aufsichtsperson
– Waffenrechtliche Regelungen
– Zulässige / Unzulässige Schießübungen
– Aufgaben einer Aufsichtsperson
– Altersgrenzen für Schützen
– Sicherer Umgang mit Schusswaffen
– Verhalten bei Schießunfällen.
mind. 18 Jahre + Nachweis der Sachkunde
1 Tag (8 UE)
Präsenzunterricht – Vollzeit (08:00 Uhr – 15:30 Uhr)
85,00 €
Teilnahmebescheinigung + Ausweis Standaufsicht
Verantwortliche Aufsichtsperson - Kurse:
Anmeldeschluss
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Kurstermin
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04.12.2023
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10.12.2023
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11.03.2024
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17.03.2024
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10.06.2024
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16.06.2024
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16.09.2024
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22.09.2024
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09.12.2024
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15.12.2024
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Verantwortliche Schießstandaufsicht
(§ 27 WaffG i.V. m. § 10 AWaffV.)
Der ordnungsgemäße und sichere Schießbetrieb auf einer Schießstätte muss durch verantwortliche Aufsichtspersonen gewährleistet werden. In diesem Lehrgang erlangen Sie alle erforderlichen Grundkenntnisse, damit Bestimmungen richtig und verantwortungsvoll umgesetzt werden können.
In unserem Lehrgang werden Sie in allen notwendigen Themenbereichen geschult und optimal auf die Wissensüberprüfung am Lehrgangsende vorbereitet. Hier müssen Sie in einem MultipleChoice Test mind. 80 % richtig beantworten (16 von 20 Fragen). Anschließend erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung sowie einen Lichtbildausweis, welcher Sie als qualifizierte Standaufsicht ausweist.